Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung setzt sich zusammen aus dem Pfarrer (-oder Pfarrverweser) als Kirchenverwaltungsvorstand, dem/der Kirchenpfleger(in) und sechs weiteren Kirchenverwaltungsmitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Katholikenzahl einer Gemeinde. Die Mitglieder der Kirchenverwaltung versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich. Die Wahl der Kirchenverwaltung findet alle 6 Jahre statt. Das Gremium ist zuständig für die gesamten Finanzen der Kirchengemeinde. Zu ihren Aufgaben gehört es, das Vermögen der Kirche gewissenhaft und sparsam zu verwalten. Ihre Beschlüsse über Ausgaben von Geldern werden zum Teil durch die Bischöfliche Behörde geprüft, genehmigt und danach rechtskräftig. Die Erstellung eines Haushaltsplanes und einer Jahresrechnung gehört zu den jährlichen Pflichten der Kirchenverwaltung. Der Haushaltsplan wird beraten, beschlossen, dem Pfarrgemeinderat vorgestellt und der Pfarrgemeinde zur Einsicht ausgelegt. Die Sitzungen finden in Abständen mehrmals im Jahr statt. Kirchenpfleger:Klaus Hein Die Mitglieder der Kirchenverwaltung für die Amtszeit 2007 bis 2012 in der Reihenfolge der Anzahl der abgegebenen Stimmen
Nachrücker sind: Beck Thomas, Kaiser Andrea und Hein Klaus. Die Wahlbeteiligung lag bei der Wahl am 19.11.06 bei 14,7%. Wahlberechtigt waren 3485 Pfarreimitglieder, gewählt haben demnach 511 Personen.
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