Treffen des Diözesanrates am 19. und 20.03.2021
1. Bericht des Bischofs zur Lage
a) Tagungshäuser
Die Tagungshäuser werden seit dem Amtsantritt des Bischofs überprüft. Die Buchungen sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, alle Häuser sind Zuschussbetriebe.
Eine realistische Steuerschätzung lag erst im September / Oktober 2020 vor. Erst da war klar, wie hoch der Verlust für 2020 ist (ca. 20 Mio. €), sodass eine finanzielle „Notoperation“ erforderlich war.
Die Entscheidung zur Schließung bestimmter Häuser erfolgte nach Beratungen in 3 Klausurtagungen unter Einbindung des Allgemeinen Geistlichen Rats, Abteilungsleiter, Tagungshausleiter. Es gab ein eindeutiges Votum gegen die betroffenen 4 Tagungshäuser (Kriterien waren z.B. Auslastung, Renovierungsbedarf, DEHOGA-Gutachten).
In Zukunft soll es nur noch Häuser ohne große Übernachtungskapazität geben, also reine Begegnungshäuser wie das Martinushaus in Aschaffenburg, um Kosten zu sparen.
Eine Stiftung, die die Häuser trägt, funktioniert nicht, weil es kein ausreichendes Stiftungskapital gibt. Zudem fehlt es momentan an einer ausreichenden Verzinsung des Kapitals, mittels dessen diese Häuser dauerhaft finanziert werden können.
Eine Finanzierung über den Bischöflichen Stuhl ist nicht möglich, da das dort vorhandene Kapital in erster Linie für die Pensionen genutzt werden muss sowie für die Finanzierung der Missbrauchsentschädigung.
Generelle Aussage des Bischofs zur Finanzlage:
Das Bistum steht am Scheideweg, ob weiterhin nach der „Rasenmähermethode“ oder strategisch gespart wird.
Zukünftig geht es nicht mehr um die Reduzierung des Umfangs einzelner Aufgaben, sondern darum, Aufgabe komplett abzugeben. Das gilt auch für die kirchlichen Organisationen und Verbände.
b) Missbrauch in der Kirche
Bildung eines Betroffenenbeirats. Aufarbeitungskommission steht (2 der Mitglieder kommen aus dem Betroffenenbeirat). Die Aufarbeitungskommission arbeitet autonom, unabhängig vom Bischof. Zuerkennung von Entschädigung durch unabhängige Stelle. Die Entschädigungsmittel stammen nicht aus Steuergeldern, sondern aus den Mitteln des Bischöflichen Stuhls.
c) Seelsorge und Caritas
Vernetzung Seelsorge und Caritas; Projekt Sozialraumorientierung startet am 12.5.2021. Soll auch einen Impuls für die pastoralen Räume geben. Deshalb soll an der Veranstaltung am 12.5.2021 auch jeweils ein Vertreter aus jedem pastoralen Raum teilnehmen.
2. Dekanate
Es wurden noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen, klar ist aber zumindest, dass die Dekanate räumlich identisch sind mit den Landkreisen.
Viele Aufgaben der bisherigen Dekanate gehen auf die pastoralen Räume über, sodass die Dekanate eine relative „schlanke“ Verwaltung haben.
Für die Dekanate soll gelten: Vernetzen (insbesondere der pastoralen Räume), vertreten (gegenüber Landkreis, Bistum) unterstützen (über Fachstellen, Geschäftsstelle Caritas).
3. Zukünftige Räte: Begriffe und Erlass der Satzungen
Die Räte heißen zukünftig wie folgt:
- In den Pfarreiengemeinschaften / Einzelpfarreien: Gemeinsamer Pfarrgemeinderat.
In den einzelnen Gemeinden, die zu einer Pfarreiengemeinschaft gehören:Gemeindeteam.
- Im Pastoralen Raum: Rat im Pastoralen Raum.
- In der Diözese: Diözesanrat (Begriff bleibt also unverändert).
Die entsprechenden Satzungen wurden verabschiedet.
Protokoll erstellt von: Dirk Kues, Dekanatsrat Alzenau Stellv. Vorsitzender
Ein Schaubild der Rätestruktur finden Sie hier: Grafik